In den vergangenen Jahren kam es am Bachtel wiederholt zu Problemen mit rücksichtslosen Freeride-Biker. Dies führte dazu, dass Biker rund um den Bachtel saftige Bussen drohen – bis zu 10’000 Franken drohen dem Zweiradfahrer, wenn man die ausgebauten Waldstrassen verlässt. Gemäss einem Artikel des Strassenverkehrsgesetzes (Art. 43 Abs. 1 SVG) „dürfen Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind – wie Fuss- und Wanderwege –, mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden“. Dieser Artikel hilft nicht wirklich weiter, sind die Begriffe „sich eignen“ und „offensichtlich“ doch sehr subjektiv. So ist die Rechtslage am Bachtel gegenwärtig mit dem Kanton Appenzell Innerrhoden vergleichbar: im Zweifel ist es verboten, wird man erwischt, dann risikert man eine happige Busse.
Nun kommt jedoch Bewegung in die Sache. Wie die Gemeinde mitteilt, haben die Hinwiler Bachtel-Biker einen mit Grundeigentümer und Behörden ausgearbeiteten Vorschlag zur Realisierung eines Biketrails vom Bachtel nach Girenbad vorgelegt. Dieser Vorschlag wird von der Gemeinde unterstützt, sie beantragt beim zuständigen kantonalen Amt zu prüfen, ob der Bachteltrail in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden kann. Bis es soweit ist, gilt es noch einige Hürden zu überwinden, unter anderem muss auch die Vereinbarkeit mit der Bachtelschutzzone geklärt werden.
Auch mit dem Bau des Trails werden sich nicht alle Probleme rund um den Bachtel lösen, so endet der geplante Trail just am Anfang des mit Bikeverbot belegten Wildbachtobels. Zudem wäre es für die Freizeitbiker wünschenswert, wenn abschliessend geklärt würde, wo Biken am Bachtel erlaubt ist und wo nicht. Hier könnte man sich am Kanton Graubünden ein grosses Vorbild nehmen: dort haben Wanderer auf den Wegen den Vortritt, Biken ist jedoch grundsätzlich überall erlaubt, die Ausnahmen sind klar signalisiert.
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