Der vergangene Wintereinbruch hat die Wintersportler in zwei Lager geteilt: während die Skitüüreler und Schneeschuhläufer letzte Woche traumhafte Verhältnisse am Bachtel vorfanden, wurden die Schlittler bitter enttäuscht. Die Gemeinde Hinwil informiert im nachfolgenden Text, weshalb ein Betrieb des Schlittelwegs leider nicht möglich war.
Schlittelbahn Hinwil
Die Schlittelbahn Orn – Wernetshausen via Bachtelstrasse ist die offizielle Schlittelbahn. Der Betrieb ist in einem Konzept geregelt, welches der Gemeinderat am 6. Oktober 2010 genehmigt hat. Im 2015 wurde das Konzept mit dem Pilotprojekt für den Abschnitt Orn – Bachtel ergänzt.
In diesem Konzept sind das Rechtliche, die Verkehrssicherheit (Signalisation) und der Betrieb geregelt. Für den Unterhalt der Schlittelbahn – ob und wann die Schlittelbahn erstellt und betrieben werden kann – ist der Einsatzleiter Winterdienst, in Absprache mit Leiter Tiefbau und Werke, zuständig. Die Hauptverantwortung und Zuständigkeit obliegt abschliessend beim Leiter Abteilung Tiefbau und Werke.
Bei der Schlittelbahn Orn – Wernetshausen bzw. dieser Strassenabschnitt ist zugleich die Zufahrt für 10 Liegenschaften inkl. eines Gewerbebetriebs. Die Gemeinde muss für diese Anstösser die Zufahrt jederzeit ermöglichen, insbesondere auch für alle Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr, Polizei und Sanität.
Damit eine Schlittelbahn betrieben werden kann, genügt nicht nur ausreichend Schnee, wie z.B. letzten Donnerstag, 10. Januar 2019. Die Temperaturen müssen im Minusbereich liegen, ebenso darf die Temperatur der Strassenoberfläche nicht „zu warm“ sein. Zudem muss die Strecke bzw. der Schnee präpariert werden, damit die Unterlage „schlittelfähig“ wird.
Letzten Donnerstag war wohl genügen Schnee gefallen, aber die Temperaturen waren zu „warm“, dass eine entsprechende Unterlage hätte erstellt werden können. Der Einsatzleiter und der Schneeräumungsunternehmer haben es versucht, eine Unterlage zu erstellen, mussten aber schnell feststellen, dass es zu einer schmierigen und nassen Masse wird. Mit einer solchen Unterlage ist eine sichere Zufahrt für die Anwohner und möglichen Einsätze der Blaulichtorganisationen nicht gewährleistet. Der Einsatzleiter hat in Absprache mit dem Leiter Tiefbau und Werke entschieden die Strecke Orn – Wernetshausen am Donnerstag zu räumen und zu salzen. Aufgrund der Wetterprognosen mit Schneefall am Freitagabend/Nacht bestand die Hoffnung, die Schlittelbahn auf den Samstag in Betrieb nehmen zu können. Aus diesem Grund wurde die Strecke am Freitagmittag gesperrt, damit ein Aufbau der Schlittelbahn möglich ist. Mit dieser Sperrung/Signalisation wird die Strecke wohl als Schlittelbahn deklariert, heisst jedoch nicht dass diese schon in Betrieb ist.
Die Signalisation für die beiden Schlittelbahnabschnitte ist im Konzept geregelt und wurde mit der Polizei besprochen. Für den Schlittelbetrieb wird die Bachtelstrasse mit der Signalisation „Allgemeines Fahrverbot“ und dem Zusatz „Zufahrt mit Bewilligung gestattet“ gesperrt, mit zusätzlichen Hinweistafeln über den Schlittelbetrieb, die Eigenverantwortung der Strassen-/Schlittelbahnbenützer und der Signalisation „Gegenverkehr, bergwärts fahrende Fahrzeuge“ beschildert. Eine zusätzliche Signalisation „Kettenobligatorium“ wird beim Streckenabschnitt Orn – Bachtel (Pilotprojekt) angebracht.
Es ist sehr schwierig die Interessen aller Benutzer der Schlittelbahn, Anwohner und Schlittler, abzudecken und zugleich die Sicherheit für alle zu gewährleisten.
15.01.2019 / Ru